Bedarf
Wie viel Geld zur Erfüllung der in der Satzung festgelegten Aufgaben nötig ist, wird jährlich in einem Haushaltsplan festgelegt. In diesem Jahr sind das
• rd. 65 TEUR für das Ehrenamt (Vorstand, Ausschuss)
• gut 170 TEUR für die Verwaltung (Personal und Sachkosten)
• knapp 540 TEUR für die Gewässerunterhaltung (Eigen- und Unternehmerkosten)
• gut 190 TEUR für das Siel und das Schöpfwerk
• rd. 15 TEUR für sonstige Bauwerke
• rd. 5 TEUR für Neubeschaffungen
• gut 220 TEUR für Vorfinanzierung von EU-Mitteln
• rd. 20 TEUR für Sonstiges
Insgesamt rd. 1.600.000,- EUR